U6 - Elterninformation zur Untersuchung vom 10. bis zum 12. Lebensmonat

Diskutiere U6 - Elterninformation zur Untersuchung vom 10. bis zum 12. Lebensmonat im Entwicklung Forum im Bereich Baby (Säugling); Das Kind ist jetzt fast ein Jahr alt. Es kann wahrscheinlich schon robben oder krabbeln und sich an Möbeln in den Stand hochziehen. Mit...
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Christina

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Das Kind ist jetzt fast ein Jahr alt. Es kann wahrscheinlich schon robben oder krabbeln und sich an Möbeln in den Stand hochziehen. Mit Unterstützung geht es möglicherweise sogar schon ein paar Schritte. Es wird fingerfertiger, so dass es mit etwas Hilfe auch schon aus einem Becher trinken kann. Die meisten Kinder ahmen in diesem Alter Laute nach und können Doppelsilben wie "da-da" bilden. Wenn man das Kind oft dazu auffordert, reicht es einem vielleicht schon einen Gegenstand.

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U6 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Das Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt schaut, wie beweglich das Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht. Außerdem interessiert sich der Arzt/die Ärztin für den Kontakt zwischen den Eltern und dem Kind.

Der Arzt/die Ärztin berät die Eltern zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Die Ärztin/der Arzt bespricht mit den Eltern Themen wie die Ernährung des Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die Förderung der Sprachentwicklung sind weitere Themen, ebenso die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Die Eltern erhalten vom Arzt/Ärztin Hinweise zur kindlichen Mundhygiene. Zur Abklärung von Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut beim Kind werden die Eltern zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt verwiesen.

Die Eltern erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe-Hilfen).

Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss
 
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